Unfall, Fahrlässigkeit oder Fehler
Hier findest du eine kurze Einordnung, passende Hilfe und häufige Fragen zu Unfällen, Fehlern und fahrlässiger Schädigung.
Worum geht es?
Auch nach einem Unfall, einer Fahrlässigkeit oder einem Behandlungsfehler kannst du Anspruch auf Opferhilfe haben.
Das kann zum Beispiel sein:
- Schwerer Verkehrsunfall mit Verletzungen
- Arbeitsunfall durch Fahrlässigkeit Dritter
- Folgen eines medizinischen Fehlers
Auch wenn du unsicher bist, ob das ein Fall für die Opferhilfe ist: Eine Beratung klärt das mit dir.
Passende Anlaufstellen zu diesem Thema
Eine kleine Auswahl an Beratungsstellen, die zu diesem Thema unterstützen.
Beratung nach Verkehrsunfall
Begleitung nach schweren Verkehrsunfällen.
Anonymität: Auf Wunsch anonym
Öffnungszeiten: Mo–Fr, 09–17 Uhr
Beratung nach Unfall und Fahrlässigkeit
Unterstützung nach Unfällen und Schäden.
Anonymität: Auf Wunsch anonym
Öffnungszeiten: Mo–Fr, 09–17 Uhr
Opferberatung Winterthur
Allgemeine Opferhilfe in der Region Winterthur.
Anonymität: Auf Wunsch anonym
Öffnungszeiten: Mo–Fr, 08–17 Uhr
Für Angehörige und unterstützende Personen
Eine nahestehende Person ist verunfallt oder geschädigt worden? Auch du als Angehörige Person kannst Unterstützung erhalten.
- Hör zu, ohne zu drängen oder zu bewerten.
- Informiere dich über passende Beratungsangebote.
- Achte auch auf deine eigenen Grenzen und hol dir bei Bedarf selbst Unterstützung.